Kosten und Terminabsprachen

Wie erhalte ich einen ersten Termin?

Meine Therapieplätze sind  auf 15 Personen für regelmäßige Therapiestunden sowie insgesamt 12 Personen auf jeweils zwei Gruppen begrenzt. So kann es auch bei mir schon mal zu Wartezeiten von bis zu vier bis acht Wochen oder manchmal auch länger kommen.

Meine Praxis ist eine psychotherapeutische Privatpraxis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG). Vor der Buchung eines Kennenlerntermins bitte ich Sie, sich über die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkassen zu informieren. 


Wichtige Informationen für Sie!


  • Bitte vereinbaren Sie mit mir einen persönlichen Kennenlerntermin. Dies können Sie am unkompliziertesten per E-Mail  ausmachen.
  • Die Kosten von 70€ für diesen ersten unverbindlichen Termin bringen Sie bitte zum ersten Termin in Bar mit.
  • Jede vereinbarte Stunde ist Kostenpflichtig, wenn sie nicht 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per E-Mail abgesagt wurde.
  • Wenn Sie eine Therapie/Beratung bei mir beginnen, schließen wir einen Behandlungsvertrag über weitere Termine ab. Der zu zahlende Betrag wird direkt nach der Stunde in Bar oder mit EC Karte fällig. Bei Abrechnungen mit der Krankenkasse wird eine Rechnung erstellt, die sie bei der Krankenkasse einreichen können und der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen. Sollte eine Rechnung nicht komplett erstattet  werden von der Krankenkasse, muss trotzdem der komplette Betrag bezahlt werden.

Kosten und Kosterstattung

  • Erstes Kennenlerngespräch (einmalig):
     
    70,- € / 50 Min. – Zahlung in bar oder per EC-Karte.


  • Weiterführende Therapiestunden:
     
    90,- € / 50 Min. – Zahlung in bar oder per EC-Karte.
    110,- € / 60 Min. – Zahlung in bar oder per EC-Karte.


Bei Traumatherapie oder körperorientierter Psychotherapie sind die Therapiestunden in der Regel immer 60 Min!


Abrechnung mit der Krankenkasse:
Wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist, erhalten Sie nach der fünften Sitzung eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 
14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.


Terminabsagen:
Jede vereinbarte Stunde ist kostenpflichtig, 
wenn sie nicht mindestens 48 Stunden vorher telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail abgesagt wird.

Selbstzahlung – Eine bewusste Entscheidung

Ich verstehe, dass die Selbstzahlung einer Therapie eine finanzielle Herausforderung sein kann. Gleichzeitig kann sie aber auch entscheidende Vorteile haben:


✔ Höhere Motivation & Eigenverantwortung – Studien zeigen, dass eine bewusste Entscheidung für Therapie den Genesungsprozess positiv beeinflusst.
✔ Diskretion & Datenschutz – Ihre Krankenkasse speichert keine Diagnose, was bei einer späteren Verbeamtung, einer privaten Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Vorteil sein kann.



Wie läuft das mit der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Private Krankenkassen oder private Zusatzversicherungen
Die privaten Krankenversicherungen erstatten Psychotherapie - Tanz-oder Körpertherapie (HP-psych) zu den in Ihrem Vertrag vereinbarten Bedingungen ganz, teilweise oder bis zu einem Jahreshöchstsatz. Das gilt ebenfalls bei privaten Zusatzversicherungen, die für gesetzlich Versicherte angeboten werden.

Beihilfe
Für Beihilfeberechtige gilt die Beihilfeverordnung. Hier ist zwar vorgesehen, dass für Heilpraktikerleistungen grundsätzlich Beihilfe zu gewähren ist, jedoch wird die Höhe der Leistungen auf Beträge begrenzt, die oft noch unter der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahre 1985 liegen. In den meisten Fällen zahlt die Beihilfe meine Leistungen nicht. PatientInnen haben manchmal Erfolg, wenn sie hartnäckig sind. 

Gesetzliche Krankenkassen
Als Privatpraxis für Körper-Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz und Integrativer Tanztherapeutin, habe ich keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen, da sie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen stehen. Sie können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden. Sprechen Sie vor Ihrer Kontaktaufnahme mit mir, mit Ihrer/m SachbearbeiterIn Ihrer Versicherung, damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Im Einzelfall kann es sich lohnen bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.
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